Verwenden Sie dieses Fenster, um wiederkehrende Lagerbestellungen anzuzeigen und zu verwalten. Sie können die Liste der Aufträge sortieren, indem Sie auf die Spaltenüberschriften klicken. Klicken Sie z. B. auf die Überschrift „Lieferant“, um Aufträge nach den Namen der Lieferanten zu sortieren. Um die Liste der wiederkehrenden Aufträge zu öffnen, klicken Sie auf den Link „Wiederkehrende Aufträge anzeigen“ unter der Überschrift Einkauf in der Explorer-Leiste. Wenn keine wiederkehrenden Aufträge festgelegt wurden, beachten Sie bitte, dass dieser Link unter der Überschrift Einkauf nicht erscheint. Für weitere Informationen dazu, wie man einen wiederkehrenden Auftrag einrichtet, sehen Sie sich die Themen Allgemeine Aufgaben: Lagerbestellung und Wiederkehrender Auftragszeitplan in diesem Handbuch an.

Neu

Klicken Sie die Schaltfläche Neu in der Symbolleiste an, um einen neuen wiederkehrenden Auftrag zu erstellen. Stellen Sie sicher, dass die Option „Als wiederkehrend speichern“ ausgewählt wird, wenn der Auftrag gespeichert wird, ansonsten ist er nicht wiederkehrend.

Löschen

Um wiederkehrende Aufträge zu löschen, wählen Sie die wiederkehrenden Aufträge aus, welche Sie von der Liste entfernen möchten und drücken Sie auf die Löschen-Schaltfläche in der Symbolleiste.

Bearbeiten

Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um den derzeit ausgewählten wiederkehrenden Auftrag zu bearbeiten. Dies betrifft immer nur einen wiederkehrenden Auftrag.

Zeitplan

Klicken Sie auf die Schaltfläche Zeitplan, um die Zeitplanung für den ausgewählten wiederkehrenden Auftrag anzuzeigen oder zu ändern.

Vorschau

Klicken Sie auf die Schaltfläche Vorschau, um zu sehen wie der wiederkehrende Auftrag aussieht, wenn er gedruckt, als PDF-Dokument gespeichert oder an einen Kunden per E-Mail versandt wird.

Starten

Klicken Sie dann auf die Schaltfläche Starten, um für den ausgewählten wiederkehrenden Auftrag alle derzeit fälligen Instanzen zu generieren.

Die Funktionen Hinzufügen, Bearbeiten und Löschen sind für die Benutzer eingeschränkt, die nur Anzeigeberechtigung haben.